Bald ist es vorbei

Die Wahlen stehen unmittelbar vor der Tür. Der „Wahlkampf“ war so kurz wie selten zuvor, nicht nur, weil zwischen Gemeindeversammlung und Wahltermin nur 13 Wochen lagen, das Gemeindeblatt mit den Kandidatinnen und Kandidaten erreichte die Mitglieder erst zehn Tage vor der Wahl (von den Problemen mit den fehlenden Seiten gar nicht erst zu reden). Diese absichtliche Verkürzung (die Kandidaten mussten ihre Wahlinfos bereits am 30.09., also vier Wochen vorher, abgeben) hatte tatsächlich Auswirkungen. Ich kann es an den Zugriffszahlen auf diese Seite deutlich ablesen.

Allerdings haben sich Vorstand, Verwaltung und Kandidaten wieder nicht an die Regeln unserer Satzung und Wahlordnung oder an die Grundsätze des Fair Plays gehalten (dazu lesenswert https://www.wsgk.de/wahlwerbung-der-kandidaten-zur-gemeindevertretung-der-sgk-2021/?_ga=2.7561266.1027762806.1635942915-788739760.1610535468.

Im Gegensatz dazu habe ich mich bemüht, einen argumentativen Wahlkampf zu führen, weil Sie es verdienen, ernst genommen und wertgeschätzt zu werden. Unsere Satzung sagt wenig dazu, außer dass am Wahltag jede Beeinflussung der Wähler/innen durch Wort, Ton, Schrift oder Bild in und an Gebäuden der Synagogen-Gemeinde Köln verboten ist.

Aber dennoch gibt es Regeln – und ein Verstoß gegen alle Regeln ist, wenn Gemeindemittel missbraucht werden, um Wahlwerbung für einzelne Kandidaten zu machen. Der Gemeindevorstand, der sich nun wirklich nicht durch ein hohes Maß an Transparenz auszeichnet (bis heute wissen die Gemeindemitglieder nicht, was Anfang des Jahres für die tragischen Ereignisse in unserem Elternheim ursächlich war, bis heute hat der Vorstand nicht veröffentlicht, was die Begründung des Schiedsgerichts für die Ungültigkeit der Gemeindewahl im Oktober 2020 war, bis heute haben wir keine Kenntnis über die „Geheimverhandlungen“ mit Gescher LaMassoret, bis heute kennen wir nicht die Pläne für die Sanierung der Roonstraße, haben wir keine Kenntnis über die defekte Belüftungsanlage im Begegnungszentrum Chorweiler…) – aber seit gestern wissen wir, dass am 08. Dezember (wieso eigentlich so spät?) in den Räumen der Synagogen-Gemeinde in der Roonstraße Impfungen stattfinden werden. Das ist auch gut so – es ist allerdings kein so einzigartiges, kurzfristig stattfindendes Ereignis, dass es unbedingt in zwei Vorstandsmails unmittelbar vor der Gemeindewahl unter Nennung aller Vorstandsmitglieder versandt werden musste. Am Montag wäre es auch noch rechtzeitig gewesen. Oder noch besser am 10. November, wenn die Mitarbeitenden der Sozialabteilung genauere Informationen an alle geben, die interessiert sind (so heißt es in dem Brief des Vorstandes).Ein Verstoß ist es auch, wenn Mitarbeitende der Gemeinde Gemeindemitglieder anrufen und dafür werben, die Vorstandsmitglieder unter voller Namensnennung zu wählen, weil diese so wichtig für die Gemeinde seien. Das ist diese Woche tatsächlich geschehen. Und die Gemeindeführung glaubt, sie habe Sie, die Wählerinnen und Wähler, so im Griff, dass wir, die Kandidatinnen und Kandidaten, diesen nun wirklich skandalösen Vorgang nicht erfahren. Oder möchte der Vorstand erneut die Ungültigkeit der Wahl herbeiführen, damit er weiterhin kommissarisch im Amt ist?

Zeigen Sie am Sonntag, dass Sie tatsächlich empfänglich sind für einen argumentativen Wahlkampf. Gehen Sie zur Wahl. – Bis dahin: Schabbat Schalom

Noch ein Hinweis an die geschätzten Mitglieder des Wahlausschusses: Nach § 8 (1) der Wahlordnung ist sowohl die Wahlhandlung als auch die Ermittlung des Wahlergebnisses öffentlich. Interessierte Gemeindemitglieder und natürlich auch Kandidaten dürfen sich also von 10:00 bis 18:00 Uhr im Gemeindesaal, von 11:00 bis 14:00 Uhr in den Begegnungszentren und ab 18:00 Uhr im Gemeindesaal aufhalten (natürlich unter Beachtung des § 8 (3) und (4) der Wahlordnung). Nur im Interesse der Wahlhandlung können Sie die Zahl der im Wahllokal befindlichen Personen beschränken, diese darf aber nicht Null sein. Sollten Sie die Öffentlichkeit ohne Not beschränken oder gar ausschließen, machen Sie erneut die Wahl ungültig. Und natürlich ist es verboten, Fotos von den ausgefüllten Stimmzettel anzufertigen. Dies alles nur als ein freundlich gemeinter Rat.

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